Herbstferien
VAB (Vorqualifizierungsjahr Ausbildung und Beruf)
"Das Lernen in berufsvorbereitenden Bildungsgängen ist maßgeblich geprägt durch hohe Wechsel in der Zusammensetzung von Lerngruppen, aber auch durch die Vielfalt der Schülerinnen und Schüler selbst hinsichtlich ihrer Vorerfahrungen aus sozialem Umfeld und durch Vorbildung. Die Aufmerksamkeit richtet sich dadurch nunmehr weniger auf die Frage, welche fachlichen Inhalte in der Schule durchgenommen werden sollen, sondern stärker auf die Frage, was Schülerinnen und Schüler am Ende eines Bildungsabschnittes wirklich können (sollen)."
Das VAB stellt die Mindestanforderung für den Erwerb eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand dar. "Ein/e Lernende/r, der/die kontinuierlich Aufgaben auf dem grundlegenden Niveau (A) bewältigt hat, erreicht ein definiertes Minimum an berufsvorbereitenden Kompetenzen. Er/Sie kann einfachste berufsbezogene Tätigkeiten planen, ausführen und kontrollieren, benötigt dabei aber ein erhöhtes Maß an individueller Unterstützung. Er/Sie braucht sehr viel Führung im Erlernen von Handwerkzeug zur Selbstständigkeit und deutlich mehr Zeit als der durchschnittliche Lerner. Die zu erledigenden Aufgaben entsprechen häufig im Wesentlichen den Regelanforderungen, bieten jedoch zahlreiche Lernhilfen oder Unterstützungsmöglichkeiten von außen." Im Vergleich zum VABO hat er/sie seine schriftliche und mündliche Ausdrucksweise sowie einfache grundlegende Rechenkompetenzen weiterentwickelt.
Quelle: zitiert nach "Entwurf Bildungplan VAB", Ministerium für Kultus, Jugend und Sport (verändert).
VABO (VAB ohne Deutschkenntnisse)
Entgegen der übrigen Bildungsgänge des Beruflichen Schulwesens intendiert das Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf mit dem Schwerpunkt Erwerb von Deutschkenntnissen (VABO) keinen Schulabschluss, sondern will in allen Fächern den Deutschspracherwerb strukturieren und unterstützen. Das bedeutet, dass Sprachförderung die Aufgabe aller Unterrichtenden in allen Unterrichtsfächern ist.
Quelle: "Leitfaden VABO 2015-2016" des Kultusministeriums Baden-Württemberg, Seite 5.