Berufliche Gymnasien stellen sich im Landratsamt vor
Voraussetzung für die Zulassung für Bewerber von der Realschule, Werkrealschule, Gemeinschaftsschule (Realschul-Niveau), 2jährigen Berufsfachschule und Waldorfschule:
Mittlere Reife (Realschulabschluss) oder die Fachschulreife oder gleichgestellt (RgB).
Durchschnitt von mindestens 3,0 aus den Noten der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik.
In jedem dieser Fächer muss mindestens die Note 4 (ausreichend) erreicht sein.
Voraussetzung für die Zulassung für Bewerber vom allgemeinbildenden Gymnasium und Gemeinschaftsschule (Gymnasiales Niveau):
Versetzungszeugnis im G8 von Klasse 9 nach 10 oder
Versetzungszeugnis im G8 oder G9 von Klasse 10 nach 11.
Wird die Versetzung von Klasse 10 nach 11 am allgemeinbildenden Gymnasium nicht erreicht, kann die Wiederholung der Klasse auch an einem beruflichen Gymnasium erfolgen.
Voraussetzung für die Zulassung aller Bewerber:
der Schüler darf bei Schuljahresbeginn das 19. Lebensjahr nicht vollendet haben
oder er darf bei Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung das 22. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Bei zu vielen Bewerbern wird ein Auswahlverfahren durchgeführt
Die Bewerbung bis bis 01.03. jeden Jahres über das zentrale Online-Anmeldeverfahren des Landes Baden-Württemberg erfolgen. Verspätete Anmeldungen können danach über eine (eventuelle) Warteliste berücksichtigt werden.
Siehe https://bewo.kultus-bw.de/BewO
Das Zeugnis kann nun online der Schule geschickt werden. Eine beglaubigte Abschrift ist sobald wie möglich persönlich oder per Post nachzureichen.