Berufliche Gymnasien stellen sich im Landratsamt vor
Schüler, die bereits die Mittlere Reife haben, belegen neben ihrer Berufsausbildung einen Zusatzunterricht, der mit der Prüfung zur Fachhochschulreife endet.
Hauptschüler erhalten bei entsprechendem Notendurchschnitt in der Abschlussprüfung einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand (RgB, 9+3-Modell). Dieser RgB-Abschluss berechtigt, außer dem beruflichem Gymnasium, für die gleichen Bildungsgänge wie die mittlere Reife.